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Gehöft
 

Einzelne Personen sind Einsiedler und fallen nicht unter das Städtesystem.
Diese Leute können ein Gehöft beantragen, um dort in Ruhe zu leben.
Ein Gehöft kann bis zu 4 Leute beherbergen und verwaltet sich selbst.


Ein Gehöft kann zu einer Stadt (Siedlung) ausgebaut werden.
Dazu muss es allerdings zu einem Reich gehören, was entweder durch den Anschluss an ein bestehenden Reiches oder die Gründung eines neuen Reiches erfolgen kann.


Bei einem Gehöft hat man 50 Chunks zur Verfügung.
In diesem Gebiet ist jede dort lebende Person berechtigt, einen Chunk Farmfläche zu besitzen und bis zu 5 Nutztiere von zwei verschiedenen Arten zu haben. (z.B. 5 Kühe und 5 Hühner)
Ansonsten können keine Features oder Boni des Stadtkonzeptes genutzt werden.


Bedenke, dass Gehöfte nur selten gestattet werden, damit es nicht zu viele davon gibt.
Deshalb muss der Antrag sehr gut sein und einen ausreichenden rp-lichen Hintergrund vorweisen.
(Dies ist stets mit mindestens einer
Charaktervorstellung verbunden.)

Um auch weit entfernt lebenden Personen den Alltag zu erleichtern, gibt es die Möglichkeit einen Port zu erhalten.

Rp-lich ist dies ein Fischer, welcher in der Nähe seiner Arbeit nachkommt oder ein Kutscher, dessen Weg am Gehöft vorbei führt.

Diese Ports sind pro Fahrt teurer als normale Kutschen und müssen mindestens 500 Blöcke vom nächstgelegenen Port entfernt sein.

(Dies ist auch für ein Reich möglich, welches nur eine Stadt hat und diese maximal die Stufe Landstadt hat.

Dabei ist zu beachten, dass die Beibehaltung des Bonis für die Stufe Dorf 540 Mires und für die Stufe Landstadt 720 Mires kostet.)

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